"Ausbildungsplätze sichern"

Bundesprogramm gestartet

Mit dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern unterstützt die Regierung ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit max. 249 Beschäftigten.
Im Einzelnen sollen Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.
Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie des Bundesprogrammes.

Förderungen und Voraussetzungen


Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus:

Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag, wenn

  • Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
  • Das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert  wird

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.

 

Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus:

Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag, wenn

  • Ihr Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19-Krise betroffen ist (1 Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 oder 60 % Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019)
  • Das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.

 

Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung

Übernahme von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung, wenn

  • Sie Ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und
  • Ihr gesamter Betrieb mind. 50 % Arbeitsausfall hat

Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020

 

Übernahmeprämie

Eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro ist je Auszubildendem möglich, wenn

  • ein Auszubildender aus einem KMU, welches pandemiebedingt bis zum 31. Dezember 2020 insolvent gegangen ist, durch ein anderes KMU (aus allen Wirtschaftsbereichen) für die Dauer der restlichen Ausbildung übernommen wird.
  • das Ausbildungsniveau gegenüber den Vorjahren erhöht wird

Die Förderung ist frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich – befristet auf Zeiten bis zum 30. Juni 2021.

 

So stellen Sie den Antrag:

Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Die Prämien und Zuschüsse können seit dem 3. August 2020 bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die vom Bund festgelegten Förderkriterien für die einzelnen Prämien und Zuschüsse sind klar definiert. Bitte informieren Sie sich daher genau über die jeweils geltenden Vorgaben, bevor Sie einen Antrag stellen! Für die Beantragung gilt die Förderrichtlinie des BMAS. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet auf seiner Seite eine FAQ-Übersicht.

Die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung läuft über die Agenturen für Arbeit: zu den Anträgen