APPELL: Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

auch weiterhin tragen!

Heute hat ein Gespräch mit dem Schulleiter des Walter-Gropius-Berufskollegs in Bochum zum Umgang der Schule mit nachgewiesenen Corona-Erkrankungen stattgefunden. Die Schule geht in solchen Fällen in einem abgestimmten Verfahren mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Gesundheitsamt Bochum vor. Dies führt im Einzelnen dazu, dass nicht nur der/die Corona- positive Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen ist, sondern das Gesundheitsamt Bochum auch sämtliche amtlich definierten Kontaktpersonen in einer Klasse in Quarantäne schickt bzw. schicken kann. Dies führt dazu, dass nicht nur der/die Erkrankte, sondern auch die Kontaktpersonen vom Unterricht und der Arbeit im Betrieb (!) behördlich ausgeschlossen sind.

Vor dem Hintergrund der ab morgen geltenden Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht regt das Walter-Gropius-Berufskolleg daher dringend an, dassbetrieblicherseits den Auszubildenden die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht auferlegt wird. Auch die Dachdecker-Innung Bochum unterstützt diesen Appell! Ansonsten besteht die Gefahr, dass in Kontakt gekommene Auszubildende nicht nur in der Schule, sondern auch im Betrieb fehlen! Dieser Gefahr kann durch die Maskenpflicht einfach begegnet werden! Das Gesundheitsamt Bochum stellt in Verdachtsfällen und beim Anordnen von Quarantänemaßnahmen schwerpunktmäßig darauf ab, ob -neben den Abstandsbeschränkungen- auch eine Maske getragen wurde.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus diesem Schreiben.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!